Marktordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für The Plant Festival
§ 1 Vertragspartner
Veranstalter dieser Veranstaltung ist die
Mr. Plants – Ramadan, Marvin u. Gütgens, Deniz GbR
mit Sitz in:
Beltinghovener Straße 36
41068 Mönchengladbach
Im Folgenden wird der Veranstalter als „Veranstalter“ bezeichnet. Durch die Zahlung der Rechnung für die reservierte Standfläche oder durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes wird ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer geschlossen. Der Vertragspartner wird als „Teilnehmer“ bezeichnet.
§ 2 Anmeldung zur Veranstaltung
Die Reservierung einer Standfläche kann über die Website, telefonisch, schriftlich oder persönlich während der Veranstaltung erfolgen. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer entsprechend der Reservierung eine Rechnung aus. Anmeldungen von Minderjährigen (unter 18 Jahren) sind nicht zulässig. Der Verkauf und das Anbieten von Waren durch minderjährige Teilnehmer sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet.
§ 2.1 Reservierungsbedingungen
Der Veranstalter kann Reservierungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder widerrufen.
§ 2.1.1 Rücktritt des Teilnehmers
Wenn der Teilnehmer erklärt, nicht an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen, reduziert sich die Rechnungssumme für die Standfläche um 70 %, wenn der Rücktritt mindestens 6 Monate vor der Veranstaltung erfolgt. Bei einem Rücktritt mindestens 3 Monate vorher beträgt die Reduzierung 30 %. Bei einem kurzfristigen Rücktritt wird die volle Standgebühr fällig, eine Erstattung ist ausgeschlossen.
§ 2.2 Mietmöbel
Der Teilnehmer kann beim Veranstalter kostenpflichtige Mietmöbel buchen. Diese können in Größe, Qualität und Beschaffenheit variieren und Gebrauchsspuren aufweisen. Die Materialien entsprechen nicht immer den angegebenen Standardabmessungen.
§ 2.2.1 Mängelmeldung
Mängel oder Schäden an gemieteten Möbeln sind vom Teilnehmer sofort beim Veranstalter zu melden. Der Teilnehmer haftet für alle durch ihn verursachten Schäden an den gemieteten Möbeln.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Der zu zahlende Betrag für die Standmiete und Mietmöbel muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Veranstalters eingehen. Bei der Überweisung sind folgende Angaben anzugeben: Name des Teilnehmers (sofern abweichend) und Rechnungsnummer an das in der Rechnung angegebene Konto.
§ 3.1 Preisgestaltung
Die Preise sind der jeweiligen Anmeldung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat die in der Bestätigung/Rechnung angegebenen Preise inklusive MwSt. zu entrichten.
§ 3.2 Teilnahme ohne gültige Eintrittskarte
Der Versuch, an der Veranstaltung ohne gültige Eintrittskarte teilzunehmen, wird als Verstoß gegen § 265a StGB betrachtet. In diesem Fall erhebt der Veranstalter ein erhöhtes Eintrittsentgelt von 50 Euro.
§ 4 Vergabe der Standplätze
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Auch wenn dieser vorher abgesprochen war, kann in Ausnahmefällen ein anderer Platz zugewiesen werden. Der Veranstalter bemüht sich, geäußerte Platzierungswünsche zu berücksichtigen, ist jedoch nicht verpflichtet, diese umzusetzen.
§ 4.1 Standgröße und -gestaltung
Der Veranstalter vergibt Stände in unterschiedlichen Größen. Der Teilnehmer kann keine Garantie oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Die eingezeichneten Flächen sind vom Teilnehmer zwingend einzuhalten.
§ 4.2 Wege und Sicherheitsvorschriften
Es ist besonders darauf hinzuweisen, dass die eingezeichneten Standflächen nicht überschritten werden dürfen und Fluchtwege sowie Notausgänge freizuhalten sind. Alle Laufwege sind auch Fluchtwege und müssen jederzeit zugänglich bleiben.
§ 5 Platzreservierung und Nutzung
Die Standfläche wird für den Teilnehmer bis 15 Minuten vor Ende der Aufbauzeit freigehalten. Wenn der Standplatz bis dahin nicht in Anspruch genommen wird, kann der Veranstalter den Platz aus veranstaltungstechnischen Gründen anderweitig vergeben. Ein Anspruch auf einen alternativen Platz besteht nicht.
§ 5.1 Be- und Entladezonen
Vor und nach der Marktzeit dürfen Teilnehmer zum Be- und Entladen direkt am Gebäude auf den ausgewiesenen Parkflächen halten. Nach Abschluss des Vorgangs müssen alle Fahrzeuge auf den vorgesehenen Parkplatz P4 umgestellt werden. Es ist darauf zu achten, Verbotsschilder (Halte- und Parkverbote sowie Rettungszufahrten) zu beachten und ausreichend Platz an den Türen zu lassen. Feuerwehrzufahrten sowie Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten. Bei Zuwiderhandlung droht das Abschleppen des Fahrzeugs. Der Teilnehmer hat spätestens am Veranstaltungstag die amtlichen Kennzeichen der zur Anlieferung genutzten Fahrzeuge zu melden.
§ 6 Verantwortung und Aufsicht
Die Aufsichtspflicht für die Verkaufsstände obliegt dem jeweiligen Teilnehmer.
§ 7 Gesetzliche Bestimmungen
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich über alle relevanten Verordnungen und Gesetze im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu informieren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an seinem Stand die Einhaltung aller relevanten Vorschriften, wie z.B. das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA/CITES) und die Europäische Artenschutzverordnung (EG 338/97), sicherzustellen.
§ 8 Weitervermietung der Standfläche
Die gemietete Standfläche darf nicht an Dritte weitervermietet werden.
§ 9 Kosten durch Umsetzen und Abschleppen
Kosten, die durch das Umsetzen oder Abschleppen von Fahrrädern, PKWs oder LKWs entstehen, werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
§ 9.2 Haftung für Schäden
Für Schäden an Fahrzeugen durch andere Teilnehmer oder Besucher haftet der Veranstalter nicht.
§ 10 Reinigungsauflagen
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gemietete Fläche sowie einen Meter vor seinem Stand und bis zur Fläche seiner direkten Nachbarstände zu reinigen. Der entstandene Müll ist vom Teilnehmer selbst zu entsorgen. Bei Verstößen gegen diese Regelung kann eine Pauschale von 50-150€ in Rechnung gestellt werden.
§ 11 Änderungen und Absagen
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung jederzeit abbrechen, absagen, verkürzen oder verlegen. Bei einer Verlegung oder Absage werden die gezahlten Standgelder für den neuen oder Ersatztermin gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz für den Teilnehmer besteht nicht. Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Sturm, wird kein Ersatz gewährt.
§ 12 Erlaubte Werbemaßnahmen
Mit Betreten des Geländes, dem Kauf einer Eintrittskarte oder der Anmeldung zu einer Standfläche erlaubt der Teilnehmer dem Veranstalter und Dritten, Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen von seiner Person zu verwenden. Auf den Veranstaltungen werden regelmäßig Fotos, Film- und Tonaufnahmen erstellt, die in der Presse, auf der Website, in sozialen Medien und für Werbezwecke veröffentlicht werden. Teilnehmer stimmen dem ausdrücklich zu, auch in Bezug auf ihre Bildrechte.
§ 13 Hausrecht und Ordnung
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu jeder Zeit das volle Haus- und Platzrecht aus. Den Anweisungen des Hallenbetreibers, Veranstalters und deren Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Missachtung kann der Veranstalter den Stand des Teilnehmers sofort schließen und gegebenenfalls ein Hausverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz besteht nicht.
§ 13.1 Beschädigung des Eigentums
Das Bekleben oder Nageln der Hallenwände und des Mietmaterials ist ausdrücklich untersagt. Entstandene Schäden werden dem Teilnehmer in voller Höhe berechnet.
§ 13.2 Rauchverbot
In allen Räumen der RedBox GmbH herrscht absolutes Rauchverbot. Teilnehmer können die zum Rauchen ausgewiesenen, externen Flächen nutzen. Dieses Verbot gilt auch für E-Zigaretten, da der Dampf die Brandmeldeanlage auslösen kann. Bei Verstößen droht ein sofortiger Platzverweis!
§ 13.3 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
§ 13.4 Werbung auf dem Gelände
Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.
§ 14 Haftung für Schäden
Für alle Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den Teilnehmer oder dessen Beauftragte entstehen, haftet der Teilnehmer in voller Höhe und ist dem Veranstalter gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Die Betreiber des jeweiligen Verkaufsstandes haften als Gesamtschuldner.
§ 14.1 Haftungsausschluss
Die Haftung des Veranstalters für vom Mieter eingebrachtes Eigentum sowie für Personen- und Sachschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Nachweis des Verschuldens obliegt dem Mieter. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände der Teilnehmer.
§ 16 Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten für die Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO zu widerrufen.
§ 17 Sonstige Regelungen
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu schieben. Das Fahren mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten ist während der Veranstaltungszeit nicht gestattet.
§ 18 Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung und dem Bezug einer Standfläche erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an und verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der Teilnehmer zur Zahlung der Vertragsstrafe und zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen rechtlich unwirksam sein oder werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch rechtlich zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
§ 20 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Mönchengladbach, auch im Falle von Ansprüchen im Mahnverfahren (§§ 688 ff ZPO).